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Rubrik

Recht Vertrieb / Marketing Personalmanagement Sonstiges




Sonstiges

24.02.2010
BZA-DGB-Tarifeinigung auf unbestimmte Zeit vertagt - Grund: AMP-CGB-Tarife nicht marktgerecht

Die Situation um den Tarifvertrag zwischen dem Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e.V.(BZA) und der Tarifgemeinschaft der DGB-Gewerkschaften wird, trotz des am 26.01.2010 verkündeten Verhandlungsergebnis immer verwirrender. Aktuellen offiziellen Informationen des BZA zufolge haben sich "die Sozialpartner BZA und DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit heute auf eine zeitlich unbegrenzte Erklärungsfrist verständigt". Die Erklärungsfrist war ursprünglich auf 10.02.2010 festgelegt und wurde wegen des zwischenzeitlich bekannt gewordenen Verhandlungsergebnisses zwischen dem Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister e.V. und den CGB-Gewerkschaften auf 08.03.2010 verlegt, um Nachverhandlungen zu ermöglichen, da die DGB-Einzelgewerkschaften ihre Zustimmung verweigerten.

Fast nichts ändert sich derzeit schneller, als die Situation um die anstehenden Tarifabschlüsse in der Zeitarbeitsbranche. Noch vor einer Woche hatten wir die aktuelle Tarifsituation in der Zeitarbeit ausführlich und detailliert dargelegt. Doch bereits heute ist die Lage wieder völlig anders. Das Zeitarbeitstarifkarussell dreht sich derzeit so schnell, dass es manchem schon ganz schwindlig wird.


BZA-DGB-Verhandlungsergebnis: Vor 4 Wochen gefeiert - nun Zukunft ungewiss
Zunächst mit Bekanntgabe des Verhandlungsergebnisses seitens des BZA am 26.01.2010 als erster Tarifabschluss in der Zeitarbeit 2010 "gefeiert", ist spätestens ab dem heutigen Tag klar, dass hier wieder alles offen ist. Das "Verhandlungsergebnis vom 26.01.2010 wird zunächst nicht wie beabsichtigt zum 01.05.2010 wirksam", teilte der BZA heute seinen Mitglieder mit. Weiter erklärte der BZA:
"die Tarifvertragsparteien BZA und DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit haben ein Verhandlungsergebnis erzielt und sich darin auf neue Entgelte geeinigt, die auf eine marktgerechte Entgelterhöhung hinauslaufen. Die Sozialpartner BZA und DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit haben sich heute auf eine zeitlich unbegrenzte Erklärungsfrist verständigt. Grund hierfür ist unter anderem ein Verhandlungsergebnis zwischen AMP und einer neuen Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften, das Entgelterhöhungen vorsieht, die kaum am Markt durchzusetzen sind.."


Entscheiden 4 Cent über marktgerechte und nicht durchsetzbare Entgelttarife?
Die Argumente des BZA, dass die Erklärungsfrist - 12 Tage vor Ablauf - verlängert werden müsste, "um gemeinsam mit dem Sozialpartner zu einer vernünftigen und marktgerechten Lösung zu gelangen", ist kaum nachvollziehbar, geht es doch im Vergleich zwischen den neu vereinbarten AMP-CGB- und BZA-DGB-Entgelttarifen nur um relativ geringe Differenzen.
So ist in der wichtigen Eingangsentgeltgruppe zwischen 7,56 € und 7,60 € (Westtarif) und umgekehrt 6,62 € und 6,40 € (Osttarif) ab 01.06. bzw. 01.07.2010 eine sich ausgleichende Differenz gegeben. Somit bliebt im Wesentlichen noch die Aufgabe der Reisekostenverrechnungsklausel in § 8.6. MTV-BZA sowie der neu im AMP-Tarifvertrag festgelegte Elektro- und Metallbranchenzuschlag von 0,40 €.
Es stellt sich damit der Frage, was diesem Schritt der nunmehr wieder offenen BZA-Tarifsituation für Gründe oder taktische Erwägungen zugrunde liegen.
Möglicherweise will der BZA auch den noch deutlich über dem AMP-CGB-Tarif liegenden neuen Forderungen von IG Metall, Ver.di, NGG und Co., trotzen.

Klarstellung zur Weitergeltung bisheriger Tarifregelungen - Und die Nachwirkung?
Wie der BZA in seiner Mitteilung an die Mitglieder betont, "wird damit das Verhandlungsergebnis vom 26.01.2010 zunächst nicht wie beabsichtigt zum 01.05.2010 wirksam. Solange die Erklärungsfrist läuft, kommt das BZA-Tarifwerk weiterhin in der bisher bekannten und veröffentlichten Form zur Anwendung.".
Tatsächlich besteht der Mantel- und Entgeltrahmentarifvertrag ungekündigt fort, doch der Entgelttarifvertrag wurde von den DGB-Gewerkschaften zum 31.12.2008 gekündigt, so dass seit nun fast 14 Monaten kein wirksamer aktueller Entgelttarif mehr besteht. - Soweit die Arbeitgeberseite sich auf die tarifrechtilche Nachwirkung beruft, ist dies rechtlich sehr umstritten. Die meisten der Tarifrechtler haben aber bezüglich der seit dem 01.01.2009 eingestellten neuen Mitarbeiter große rechtliche Bedenken. Auch Prof. Dr. Frank Bayreuther aus Berlin, der in einem aktuellen Aufsatz (in Betriebs-Berater Heft 6, 2010, Seite 309 ff.) diese rechtliche Problematik umfassend erläutert, sieht spätestens nach einem Jahr das Aus für eine Nachwirkung der Tarifgeltung.

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Chance für iGZ aus dem Schatten des BZA zu treten und eigenständig zu agieren
Für den iGZ, der letzte Woche den Verhandlungstermin vertagt hat, um das BZA-DGB-Tarifergebnis abzuwarten und dann entsprechend nachzuziehen, ist nun die Stunde der Wahrheit gekommen: Als zweitrangiger DGB-Tarifvertragspartner bis zu einem zeitlich ungewissen Tarifabschluss zwischen BZA und DGB-Tarifgemeinschaft warten, oder das Heft in die Hand nehmen und den DGB zu zügigen und selbständigen bzw. vom BZA unabhängigen Tarifverhandlungen zu bringen.
Und die Entscheidung dürfte klar sein: Will man nicht endgültig zum Arbeitgeberverband 2. Klasse abrutschen, muss jetzt verhandelt werden.
Für die iGZ ein große Herausforderung, die sie ihrem Mitgliedern schuldig ist.

Das Konzert bleibt gleich, nur das Orchester wechselt
Bereits seit Einführung der Tarifverträge in der Zeitarbeit im Jahr 2003 durch die AÜG-Reform bestehen zwischen den DGB-Gewerkschaften und den mit ihnen per Tarifpartnerschaft verbundenen Arbeitgeberverbände iGZ und BZA auf der einen und den Christlichen Gewerkschaften, zunächst in Form der Tarifgemeinschaft CGZP sowie den Verbänden INZ und MVZ sowie heute den CGB-Einzelgewerkschaften und dem durch Fusion der ehemaligen Arbeitgeberverbände entstandenen AMP auf der anderen Seite, Rivalitäten und Konkurrenzkampf. Hierbei geht es u.a. um rechtliche Fragen der Tariffähigkeit sowie der Nachwirkung, Mindestlohn, "Premium"- und "Billigtarife".
Während sich der AMP mit den CGB-Einzelgewerkschaften als Tarifpartnern nun rechtlich sicher aufstellen, auch wenn dies zu durchaus schwierigeren Verhandlungen führt, wird die früher so vorbildlich nach Außen dargestellte Tarifehe zwischen dem BZA und den DGB-Gewerkschaften immer problematischer und die zunehmenden Risiken der Nachwirkung größer.
Die vielfach als "Billig"- und "Gefälligkeitstarifverträge" des AMP bezeichneten Tarifverträge steigen auf zu "Teuertarifen", während BZA anscheinend die möglichst unterste Tarifgrenze auszureizen versucht.
Und wie die aktuelle Information des BZA zeigt, geht der Machtkampf um den Thron des "besten Verbandes" weiter.
Die Musik bleibt in der Zeitarbeit anscheinend die selbe, nur die Akteure wechseln.

Wie dreht sich das Zeitarbeitstarifkarussell weiter?
Bleibt es bei dem AMP-CGB-Tarifabschluss vom 11.02.2010: ohne dass eine der Tarifparteien innerhalb der am 01.03.2010 endenden Erklärungsfrist Einwände erhebt, haben der AMP und die CGB-Gewerkschaften mit dem ersten Tarifabschluss der Branche im Jahr 2010 die Nase vorne.
Der iGZ wird nun alle Anstrengungen unternehmen (müssen), um zeitnah nach zu legen.
Wie der BZA-Tarifpoker endet ist derzeit ungewiss.
Wer am Ende der Zeitarbeitstarifrunde 2010 das Konzert gibt oder ob doch noch - vielleicht auch erst im Rahmen von Verhandlungen über einen gemeinsamen Mindestlohn in der Branche - ein Gesamtkonzert zustande kommt.

Topaktuelle Information der Fachredaktion des Internetportals Personalundwissen.de.


AKTUELL AKTUELL AKTUELL AKTUELL AKTUELL


►► Zum topaktuellen Entgelttarifvergleich in der Zeitarbeit 2010
(mit Tarifabschluss BZA-TV vom 26.01.10 und AMP-CGB-Tarifabschluss 11.02.10)


►► Die neue AMP-CGB-Entgelttariftabelle (ab 07-2010) finden Sie hier

►► Zum aktuell geltenden AMP-CGZP-Tarifvertrag

►► Der detaillierte Vergleich der Zeitarbeitstarifverträge zeigt die einzelnen
Unterschiede der Tarifvertragsregelungen übersichtlich gegenübergestellt.

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Weitere Informationen zu Situation und Neuerungen der Zeitarbeitstarife:
17.02.10: iGZ-Tarifverhandlungen vertagt - Aktuelle Situation Zeitarbeitstarifverträge
12.02.10: Einigung CGB und AMP auf neuen Zeitarbeitstarifvertrag 2010-2012
10.02.10: Schneller BZA-DGB-Tarifabschluss platzt: Ver.di und IG Metall ...
09.02.10: AMP wehrt sich gegen unrealistische Tarifforderung der CGB
08.02.10: Voschlag Rheinl.-Pf. AÜG-Lücken zu schleißen: Wenig konkret und auf ....
07.02.10: Neuer AMP-Tarif 2010: CGB markiert neue Eckwerte für die Zeitarbeit ...
04.02.10: BZA-DGB-Verhandlungsergebnis: Klartext zu Inhalt, Unruhe und ...
29.01.10: Mindestlohn Zeitarbeit: Selbst Kritiker stimmen zu! - Kommt er zustande ...
26.01.10: BZA läutet die Zeitarbeitstarifrunde 2010 mit Tariferhöhung ein!
23.01.10: Situation Zeitarbeitstarifverträge 2010: 4 neue Verbandstarife stehen an!
18.01.10: SPD-Beschluss: Arbeitsprogramm 2010 - Missbrauchs der Zeitarbeit ...
07.01.10: DGB verhandelt nicht mit iGZ! - Zukunft als Mitläufer-Verband oder Suche ...
23.12.09: Problem der BZA-Anwender: sozialabgabefreier Verpflegungsmehraufwand
18.12.09: Flucht voran: AMP und BVD verhandeln im Januar neue Tarifverträge
16.12.09: Trotz großer Hoffnung Tarifgespräch BZA-DGB erfolglos - weiter ...
07.12.09: LAG Berlin: Tarifunfähigkeit des CGZP in 2. Instanz bestätigt - Und nun?
21.10.09: BAG beendet falsche Zollauffassung zur Mindestlohnanwendung in Zeitarbeit
18.06.09: DGB will Equal-Pay: Droht Aus nachwirkender Tarife von BZA und iGZ?
09.06.09: Streit um Wahrheiten und Realitäten …. zwischen BZA und IG Metall
25.05.09: Streit CGB gegen DGB: Christliche Gewerkschaften wehren sich …


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Umfangreiche aktuelle Informationen zur Zeitarbeit mit vielen Dokumenten
(Übersichten, Formularen u.a.) sowie allen Zeitarbeitstarifverträgen und
einen vollständigen Zeitarbeitstarifvergleich finden Sie in unserem neuen


in der Rubrik "Zeitarbeit"


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[Weitere Informationen zur neuen Tarifsituation des BZA und wie es weitergeht, lesen Sie hier. weiter zum Login]

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