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Neue Mindesttarife
in Deutschland * (Stand: 06.08.2009) |
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Neben den Mindesttarifen in den
drei Branchen, die bereits im Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) festgelegt
sind und für die derzeit fünf verschiedene zwingende Mindestlöhne - teilweise
auch mit verbindlichen Mindestarbeitsbedingungen – gelten *,
können nach der seit 24.04.2009 in Kraft getretenen Neuregelung des
Arbeitnehmer-Entsendegesetzes nun in sechs weiteren Wirtschaftsbereichen
Mindesttarife für alle Unternehmen zwingend Anwendung finden. In fünf dieser Branchen
sind inzwischen von den Tarifvertragsparteien bereits Anträge auf
Allgemeinverbindlichkeit (nach AEntG) eingereicht (0), die alle bereits im Juni und
Juli 2009 vom Bundesarbeitsministerium im Bundesanzeiger bekannt gemacht
wurden. Nur im Bereich der Pflegedienste wird derzeit noch eine Kommission
eingerichtet, die zur Festlegung des Mindesttarifes erforderlich ist. |
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Neue Mindesttariflöhne 2009: 1 - geplant / in Vorbereitung * Übersicht geplanter bzw. in Vorbereitung befindlicher zwingend
geltender tariflichen Mindestentgelte: (aufgrund der Neuregelungen im
Arbeitnehmer-Entsendegesetz im Februar 2009): |
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Hinweise
und Erläuterungen: 1 Die hier genannten Branchen wurden mit
Beschluss des Bundestags vom 22.01.09 und des Bundesrats vom 13.02.09 in § 4
Nr. 4 bis 8 des geänderten Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (BT-Drs. 16/11669)
aufgenommen und sind mit Verkündung im Bundesgesetzblatt vom 23.04.2009
(Nr.20, S. 799) in Kraft getreten. Zur Umsetzung entsprechender Mindesttarife
in diesen Branchen ist aber neben der gemeinsamen Antragstellung durch die
Tarifparteien auch die Allgemeinverbindlicherklärung erforderlich, die im
Bundesanzeiger bekannt gemacht werden muss.
Zum neuen am 24.04.2009 in Kraft getretene
Arbeitnehmer-Entsendegesetz ►►►
2 Die „Tarifbereiche“ werden durch die
Tarifparteien näher festgelegt, können aber nur die in § 4 Nr. 4 bis 8 i.V.m.
§ 6 Abs. 4 Nr. 4 bis 9, § 11 AEntG festgelegten Geltungsbereiche umfassen.
Alle Mindestlöhne gelten nur in den Betrieben, die überwiegend auch die
entsprechenden Tätigkeiten ausüben. 3 Der Zeitraum (d.h. Beginn und Ende)
der zwingend für alle - auch ausländischen Unternehmen - geltenden
Mindesttarife hängt maßgeblich von der Allgemeinverbindlichkeitserklärung
(siehe 1)ab, in der die Geltungsdauer geregelt wird, und ist
daher mangels dieser bisher noch nicht absehbar. 4 Über
die Mindestlöhne wird eine vom Bundesarbeitsministerium (BMAS) eingesetzte
Kommission verhandeln, in der Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter der
kirchlichen und nichtkirchlichen Pflegeanbieter vertreten sind. Drei Viertel
der Kommissionsmitglieder müssen dem ausgehandelten Mindestlohn zustimmen.
Außerdem muss der Mindestlohn mehrheitlich sowohl von der Arbeitgeber- als
auch der Arbeitnehmerseite akzeptiert werden, bevor er in Kraft treten kann.
Inzwischen erfolgte die Ausschreibung für die Einreichung der Vorschläge der
Mitglieder der Kommission im Bundesanzeiger. 5 Bei
den Sicherheitsdienstleistungen wurden neben dem Stundengrundlohn auch die
Fälligkeit und die Pflicht zur Aufzeichnung des Erfüllungsortes im
Mindesttarif geregelt. – Ein Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit wurde am
24.07.2009 im Bundesanzeiger veröffentlicht. 6 Der
Mindestlohn für die Entsorgungs- bzw. Abfallwirtschaft ist bundeseinheitlich
identisch; auf eine weitere Differenzierung nach Lohngruppen wurde bewusst
verzichtet. – Ein Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung wurde am
25.06.2009 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
7 Vom Mindestlohn ausgenommen sind
der Bereich der Reiniger, Heißmangelbetriebe, Bügelbetriebe, Waschsalons und
solche Wäschereien, deren Privatkunden-Anteil nachweisbar höher als zwanzig
Prozent liegt. Ein Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit
wurde am 24. sowie 29.07.2009 im Bundesanzeiger veröffentlicht. 8 Im Bereich der Aus- und
Weiterbildung gilt der Mindestlohn in für zwei Gruppen. Zum einen für
pädagogische Mitarbeiter und zum anderen für die nicht originär mit
pädagogischer Arbeit befassten Verwaltungskräfte. Tatsächlich ist der
Mindesttarif aber nur im Bereich der Aus-/Weiterbildung im Bereich des SGB II
und III allgemeinverbindlich (siehe § 4 AEntG). Ein Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit
wurde am 09.06.2009 im Bundesanzeiger veröffentlicht. 9 Diese Spezialbranche zählt zum
Baugewerbe, weshalb sie dem in § 1b des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
enthaltenen Verbots der Überlassung ins Baugewerbe unterliegt.. Am 25.06.2009
wurde im Bundesanzeiger der Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung bekannt gemacht. 0 Für diese Branchen liegen bereits Anträge auf
Allgemeinverbindlicherklärung eines Mindesttarifvertrags beim
Bundesarbeitsministerium vor, die auch
bereits im Juni und Juli 2009 nach § 7 Abs. 5 AEntG im Bundesanzeiger
bekannt gemacht wurden! - Es ist damit zu rechnen, dass im Laufe der nächsten
drei Monate hier entsprechende Mindesttarife, wie sie bereits veröffentlicht
wurden, für allgemeinverbindlich erklärt werden und damit dann in Kraft
treten! – Eine rückwirkende Geltung ist hier nicht möglich! *
Zur
Übersicht der aktuell bereits geltenden Mindesttarife und -bedingungen in
Deutschland ►►► |
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Weitere umfassende
Informationen zu den Mindestlöhnen ►►► |
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Ein Service des Infocenters von PersonalundWissen.de
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Mindesttarifverträge: |
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Künftige Mindestlöhne:
(noch
nicht allgemeinverbindlich) |
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Mindestlöhne im Baugewerbe - neu
- TV Mindestl. - voraussichtlich ab 01.09.08-30.11.11 Mindesttarifvertrag (Schiedsspruch) mit Kurzinfo (Stand: aktuell - 15.06..09 - |
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Mindestlöhne in der
Abfallwirtschaft -
TV Mindestlohn + AVE-Antrag - 2009-2010
Mindesttarifvertrag mit Kurzinfo (Stand: aktuell – 07.07.09 - |
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Mindestlöhne für
Aus-/Weiterbildung -
TV Mindestlohn + AVE-Antrag - 2009-2011
Mindesttarifvertrag mit Kurzinfo (Stand: aktuell – 08.07.09 - |
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Mindestlöhne für
Bergbauspezialarbeiten - TV Mindestlohn + AVE-Antrag - 2009-2010 Mindesttarifvertrag mit Kurzinfo (Stand: aktuell – 07.07.09 - |
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Mindestlöhne für
Wäschereidienstleistungen - TV Mindestlohn + AVE-Antrag - 2009-2011 Mindesttarifvertrag mit Kurzinfo (Stand: aktuell – 06.08.09 - |
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Mindestlöhne für Sicherheitsdienstleistungen
- TV Mindestlohn +
AVE-Antrag - 2009-2010 Mindesttarifvertrag mit Kurzinfo (Stand: aktuell – 24.07.09 - |
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Hinweise und Erläuterungen: *
Die hier verfügbaren Informationen und
Dokumente entsprechen dem jeweils vermerkten Stand und werden laufend auf
ihre Aktualität überprüft. Soweit dort „aktuell“ vermerkt ist, entsprechen sie
- auch wenn bereits älteren Datums - noch der aktuellen Sach- bzw.
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Aktualisierung:06.08.2009 - Das Infocenter PersonalundWissen.de
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