Neue Mindesttarife in Deutschland *

(Stand: 06.08.2009)

 

 

 

 

 

Neben den Mindesttarifen in den drei Branchen, die bereits im Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) festgelegt sind und für die derzeit fünf verschiedene zwingende Mindestlöhne - teilweise auch mit verbindlichen Mindestarbeitsbedingungen – gelten *, können nach der seit 24.04.2009 in Kraft getretenen Neuregelung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes nun in sechs weiteren Wirtschaftsbereichen Mindesttarife für alle Unternehmen zwingend Anwendung finden. In fünf dieser Branchen sind inzwischen von den Tarifvertragsparteien bereits Anträge auf Allgemeinverbindlichkeit (nach AEntG) eingereicht (0), die alle bereits im Juni und Juli 2009 vom Bundesarbeitsministerium im Bundesanzeiger bekannt gemacht wurden. Nur im Bereich der Pflegedienste wird derzeit noch eine Kommission eingerichtet, die zur Festlegung des Mindesttarifes erforderlich ist.

 

 

Neue Mindesttariflöhne 2009: 1   - geplant / in Vorbereitung *

 

 

Übersicht geplanter bzw. in Vorbereitung befindlicher zwingend geltender tariflichen Mindestentgelte:

(aufgrund der Neuregelungen im Arbeitnehmer-Entsendegesetz im Februar 2009):

 

 

 

 

 

 

 

 

Tarifbereich 2

 

Zeitraum 3

Lohn-                               Bundesländer

gruppen:                      WEST                     OST

 

Pflegedienste  4

 

Mindesttarife noch offen - werden von einer Kommission noch festgelegt

Sicherheitsdienstl. 5  0

 

ab 01.05.09

 

 

 

6,80  - 8,32 €

 

  6,00 €

Abfallwirtschaft  6   0

 

01.05.09 - 31.10.11

 

 6

 

     8,02 €

Großwäschereien  7  0

 

01.07.09 - 31.03.10

 

 7

 

 7,51 €

 

  6,36 €

 

01.04.10 - 31.12.11

 7

 7,65 €

  6,50 €

Aus-/Weiterbildung 8  0

 

01.07.09 - 31.12.11

Verwaltungskräfte

10,71 €

  9,53 €

 

 

Pädag. Mitarbeiter

12,28 €

10,93 €

Bergbauspezialisten 9  0

 

01.07.09 - 31.12.10

 

Werker/Hauer

Facharbeiter m.SpK. 

 

11,17 €

12,40 €

 

Hinweise und Erläuterungen:

 

1  Die hier genannten Branchen wurden mit Beschluss des Bundestags vom 22.01.09 und des Bundesrats vom 13.02.09 in § 4 Nr. 4 bis 8 des geänderten Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (BT-Drs. 16/11669) aufgenommen und sind mit Verkündung im Bundesgesetzblatt vom 23.04.2009 (Nr.20, S. 799) in Kraft getreten. Zur Umsetzung entsprechender Mindesttarife in diesen Branchen ist aber neben der gemeinsamen Antragstellung durch die Tarifparteien auch die Allgemeinverbindlicherklärung erforderlich, die im Bundesanzeiger bekannt gemacht werden muss.

    Zum neuen am 24.04.2009 in Kraft getretene Arbeitnehmer-Entsendegesetz  ►►►

 

2  Die „Tarifbereiche“ werden durch die Tarifparteien näher festgelegt, können aber nur die in § 4 Nr. 4 bis 8 i.V.m. § 6 Abs. 4 Nr. 4 bis 9, § 11 AEntG festgelegten Geltungsbereiche umfassen. Alle Mindestlöhne gelten nur in den Betrieben, die überwiegend auch die entsprechenden Tätigkeiten ausüben.

 

3  Der Zeitraum (d.h. Beginn und Ende) der zwingend für alle - auch ausländischen Unternehmen - geltenden Mindesttarife hängt maßgeblich von der Allgemeinverbindlichkeitserklärung (siehe 1)ab, in der die Geltungsdauer geregelt wird, und ist daher mangels dieser bisher noch nicht absehbar.

 

4 Über die Mindestlöhne wird eine vom Bundesarbeitsministerium (BMAS) eingesetzte Kommission verhandeln, in der Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter der kirchlichen und nichtkirchlichen Pflegeanbieter vertreten sind. Drei Viertel der Kommissionsmitglieder müssen dem ausgehandelten Mindestlohn zustimmen. Außerdem muss der Mindestlohn mehrheitlich sowohl von der Arbeitgeber- als auch der Arbeitnehmerseite akzeptiert werden, bevor er in Kraft treten kann. Inzwischen erfolgte die Ausschreibung für die Einreichung der Vorschläge der Mitglieder der Kommission im Bundesanzeiger.  Mit diesem Verfahren soll das Selbstbestimmungsrecht sichergestellt werden, das kirchlichen Trägern nach dem Grundgesetz zusteht. Der Bereich Pflegedienste umfasst Altenpflege und ambulante Krankenpflege (§ 10 AEntG).

 

5 Bei den Sicherheitsdienstleistungen wurden neben dem Stundengrundlohn auch die Fälligkeit und die Pflicht zur Aufzeichnung des Erfüllungsortes im Mindesttarif geregelt. – Ein Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit wurde am 24.07.2009 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

 

6 Der Mindestlohn für die Entsorgungs- bzw. Abfallwirtschaft ist bundeseinheitlich identisch; auf eine weitere Differenzierung nach Lohngruppen wurde bewusst verzichtet. – Ein Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung wurde am 25.06.2009 im Bundesanzeiger veröffentlicht. 

 

7  Vom Mindestlohn ausgenommen sind der Bereich der Reiniger, Heißmangelbetriebe, Bügelbetriebe, Waschsalons und solche Wäschereien, deren Privatkunden-Anteil nachweisbar höher als zwanzig Prozent liegt.

    Ein Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit wurde am 24. sowie 29.07.2009 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

 

8  Im Bereich der Aus- und Weiterbildung gilt der Mindestlohn in für zwei Gruppen. Zum einen für pädagogische Mitarbeiter und zum anderen für die nicht originär mit pädagogischer Arbeit befassten Verwaltungskräfte. Tatsächlich ist der Mindesttarif aber nur im Bereich der Aus-/Weiterbildung im Bereich des SGB II und III allgemeinverbindlich (siehe § 4 AEntG).

    Ein Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit wurde am 09.06.2009 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

 

9 Diese Spezialbranche zählt zum Baugewerbe, weshalb sie dem in § 1b des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes enthaltenen Verbots der Überlassung ins Baugewerbe unterliegt.. Am 25.06.2009 wurde im Bundesanzeiger der Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung  bekannt gemacht.

 

0 Für diese Branchen liegen bereits Anträge auf Allgemeinverbindlicherklärung eines Mindesttarifvertrags beim Bundesarbeitsministerium vor, die auch  bereits im Juni und Juli 2009 nach § 7 Abs. 5 AEntG im Bundesanzeiger bekannt gemacht wurden! - Es ist damit zu rechnen, dass im Laufe der nächsten drei Monate hier entsprechende Mindesttarife, wie sie bereits veröffentlicht wurden, für allgemeinverbindlich erklärt werden und damit dann in Kraft treten! – Eine rückwirkende Geltung ist hier nicht möglich!

 

*  Zur Übersicht der aktuell bereits geltenden Mindesttarife und -bedingungen in Deutschland                ►►►

 

 

 

Weitere umfassende Informationen zu den Mindestlöhnen                                                                           ►►► 

 

 

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Mindesttarifverträge:                                                                                            

►►►

 

 

 

 

Künftige Mindestlöhne:  (noch nicht allgemeinverbindlich)

 

 

 

 

 

  Mindestlöhne im Baugewerbe  - neu - TV Mindestl.  - voraussichtlich ab 01.09.08-30.11.11 

    Mindesttarifvertrag (Schiedsspruch)  mit Kurzinfo (Stand: aktuell - 15.06..09 -  - pdf )          

►►►

 

 

  Mindestlöhne in der Abfallwirtschaft - TV Mindestlohn + AVE-Antrag - 2009-2010 

     Mindesttarifvertrag  mit Kurzinfo (Stand: aktuell – 07.07.09 -  - pdf )      

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  Mindestlöhne für Aus-/Weiterbildung - TV Mindestlohn + AVE-Antrag - 2009-2011 

     Mindesttarifvertrag  mit Kurzinfo (Stand: aktuell – 08.07.09 -  - pdf )       

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  Mindestlöhne für Bergbauspezialarbeiten - TV Mindestlohn + AVE-Antrag - 2009-2010 

     Mindesttarifvertrag  mit Kurzinfo (Stand: aktuell – 07.07.09 -  - pdf )         

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  Mindestlöhne für Wäschereidienstleistungen - TV Mindestlohn + AVE-Antrag - 2009-2011 

     Mindesttarifvertrag  mit Kurzinfo (Stand: aktuell – 06.08.09 -  - pdf )       

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  Mindestlöhne für Sicherheitsdienstleistungen - TV Mindestlohn + AVE-Antrag - 2009-2010

     Mindesttarifvertrag  mit Kurzinfo (Stand: aktuell – 24.07.09 -  - pdf )      

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Hinweise und Erläuterungen:

 

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- letzte Aktualisierung:06.08.2009 -

 

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